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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundetraining von Hundeschule Raphael Winter.


1.Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundeschule Raphael Winter gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung von Trainingseinheiten/Workshops mit Hundeschule Raphael Winter. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch Hundeschule Raphael Winter.

 

2. Anmeldung

Es erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher, durch Hundeschule Raphael Winter vorgegebener Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Nach Erhalt aller relevanten Angaben werden diese und der vereinbarte Termin sowie eventuell anfallende Anfahrtskosten von Hundeschule Raphael Winter bestätigt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

3. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das geltende Konto von Hundeschule Raphael Winter. Eine Barzahlung ist ausnahmslos ausgeschlossen.  

Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheit nicht. Hierbei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern.

 

Eine Ausnahme hiervon bilden folgende Sachverhaltskonstellationen:

a.)   Der Hund erkrankt so schwer, dass ein Antritt nicht möglich ist und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit

b.)   Der Auftraggeber vollzieht mit dem Hund einen Wohnortwechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig und somit unzumutbar werden lässt

c.)   Die Trainingseinheit und/oder Trainingsort wird seitens von Hundeschule Raphael Winter abgesagt und/oder zeitlich verschoben, so das eine Kursteilnahme seitens des Auftraggebers unzumutbar ist.

d.)   Das Vertragsverhältnis wird von Hundeschule Raphael Winter aufgekündigt.

Liegt eine der Konstellationen vor, ist Hundeschule Raphael Winter (i.F.3.a. und/oder b.) bzw. der Auftraggeber (i.F.3.c.und/oder d.) hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine

Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus ergebenen Guthabens des Auftraggebers.

 

3.1. Stornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit schriftlich seinen Antrag an Hundeschule Raphael Winter zu stornieren. In diesem Fall gelten folgende Konditionen:

a) kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn

b) 100% der Kursgebühr bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Kursbeginn und/oder NO-Show

Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggebers entbindet nicht von den anfallenden Stornogebühren.

 

3.2. Zahlungsverzögerungen

Im Falle von nicht fristgerechten Zahlungseingängen nach Rechnungserhalt wird der Auftraggeber von Hundeschule Raphael Winter einmalig kostenlos gemahnt. Weitere Mahnungen werden mit einer Mahngebühr in Höhe von 10% der zu entrichtenden Zahlungssumme, berechnet. Weiterhin verbleibende Zahlungsausstände werden von Hundeschule Raphael Winter an dessen Rechtvertretung zur Eintreibung gegeben. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Schuldner/Auftraggeber zu entrichten.

4. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Der Kursbeginn und die Kursdauer werden zwischen dem Auftraggeber und Hundeschule Raphael Winter vereinbart. Es obliegt dem Auftraggeber die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit Hundeschule Raphael Winter zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele werden in Absprache zwischen Hundeschule Raphael Winter und dem Auftraggeber definiert.

Hundeschule Raphael Winter hat nach eigener Erfahrung die Kursdauer und die darin enthaltenen Trainingseinheiten und Trainingsinhalte so konzipiert, dass bei entsprechendem Fleiß des Auftraggebers und dessen uneingeschränkter Bereitschaft, die Trainingsziele zu erreichen, der Hund am Ende der Trainingseinheit die Inhalte und Ziele gemeinsam mit dem Auftraggeber vollständig absolviert und erreicht haben wird. Bei Abweichungen hiervon erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht. Hundeschule Raphael Winter haftet für die Leistung, nicht für den Erfolg.

 

5. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche durch ihn selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Hund ist grundsätzlich so zu sichern, dass er keinen Schaden verursachen kann. Der Auftraggeber stellt mit der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung Hundeschule Raphael Winter von Schadensersatzansprüchen Dritter, resultierend aus deVerhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten, frei.

 

6. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den teilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

 

7. Haftung von Hundeschule Raphael Winter

Hundeschule Raphael Winter haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Hundeschule Raphael Winter nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von Hundeschule Raphael Winter ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Trainingseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Außerhalb des Trainingsplatzes scheidet eine Haftung von Hundeschule Raphael Winter für alle Schäden vollumfänglich aus.

8. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

 

9. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen das generelle Drogen- und Alkoholverbot für den Auftraggeber während der Trainingseinheit, bei Verstoß gegen einen verhängten Maulkorb- oder Leinenzwang, bei unzumutbaren, störenden Aggressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes ist Hundeschule Raphael Winter berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gebuchten Paket auszuschließen. Eine Wiederaufnahme steht im Ermessen von Hundeschule Raphael Winter. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

10. Ton- und Bildmitschnitte

Hundeschule Raphael Winter behält sich vor, Ton/Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und zu veröffentlichen. Sollte dies von Seiten des Auftraggebers unerwünscht sein, ist es zu Kursbeginn bekannt zu geben. Sämtliche Aufnahmen sind Eigentum von Hundeschule Raphael Winter und dürfen zu analytischen Zwecken und zu Werbezwecken genutzt werden.

Es ist den Auftraggebern und dessen Begleitern, untersagt Bild- und/oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen, diese Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber, auch für andere, schadenersatzpflichtig.

 

12. Copyright

Das von Hundeschule Raphael Winter an den Auftraggeber ausgehändigte Lehrmaterial, Hand-outs und/oder weiteres Material der Methodik/Didaktik, gleich welcher Art, darf ausdrücklich nicht vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben, veröffentlich oder kopiert werden. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Hundeschule Raphael Winter und Auftraggeber ist Linz. 

Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.

 

 

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Raphael Winter

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